Letzte Ă„nderung: 22. September 2014

Lehrveranstaltungen

Aktuelle Lehrveranstaltungen

Wintersemester 2014/15

10 813 - Die Regel und der Fall

Seminar (4 SWS, ergänzende Lehrveranstaltung)

mittwochs von 18 bis 22 Uhr (wöchentlich)

Hauptaufgabe von Juristen ist das "Lösen" von Fällen. Wie man das macht, sagt ihnen die Methodik. In den Lehrbüchern zur Methode kann man durchgehend lesen, der rechtsanwendende Jurist habe festzustellen, ob der Fall einer jener Fälle sei, an die der Regelsetzer ("Gesetzgeber") gedacht habe, als er die Regel formulierte. Deshalb ist dann sehr viel von der Regel und von dem Umgang mit ihr die Rede. Vom Fall und wie der Entscheider an und auf ihn kommt, wird wenig gesprochen, und in den gängigen Methodenlehren wird er vorausgesetzt. Das Seminar wird sich bemühen, vorhandene Analysen, Regeln, Lehren, Texte zum Gegenstand "Wirklichkeit, Sachverhalt, Fall" zu sammeln, zu ordnen und zu einem Kompendium "Fallherstellung" zu verarbeiten.

Die Veranstaltung findet wöchentlich in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Jägerstraße 22/23, statt. Beginn: 15. Oktober 2014. Am Semesterende schließt ein zweitägiges Blockseminar ausserhalb von Berlin an. Eine verbindliche Vorbesprechung findet am 6. Oktober 2014, von 16 bis 18 Uhr s.t. in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissernschaften, Raum 228, statt.

Die Anmeldung kann ab sofort über maximilian-wagner[at]gmx.net erfolgen; bitte mit Angaben zur Semesterzahl, und zum Interesse am Gegenstand. Auf Wunsch kann ein Seminarschein ausgestellt werden. Zudem dient das Seminar der Vorbereitung auf eine vorausgehende Studienarbeit im nachfolgenden Sommersemester.

 

Sommersemester 2014

10 609 - Methodologie

Seminar (4 SWS, 3 SP) im Schwerpunkt 1: Zeitgeschichte des Rechts (wahlobligatorischer Teil)

mittwochs von 18 bis 22 Uhr (wöchentlich), anschließende Studienarbeit

Methodik lehrt die Mittel und Wege, die Methoden, mit und auf denen man in einem Sachbereich Probleme bearbeiten und lösen kann. Methodologie ist die Lehre von den Methoden und Methodiken. Wie sehen und sahen die juristischen Methodiken und Methodologien aus? Es scheint empirisch gesichert zu sein, dass es für den Erfolg eines Jurastudiums gleichgültig ist, ob auch Methodenlehre und Methodologie studiert wurden. Erfüllen diese also eine Funktion? Wenn ja, welche? Bedarf die Rechtskunde, die Jurisprudenz, die Rechtswissenschaft vielleicht überhaupt keiner Begleitung durch Methodologie? Wenn doch, welche Elemente sollte oder müsste eine Methodik enthalten? Das Seminar möchte diesen Fragen in gemeinsamer rechtstheoretischer und rechtshistorischer Forschung nachgehen. Als Einstieg könnten “Klassiker“ (z.B. Karl Larenz: Methodenlehre, 1. Aufl. 1960) und Analysen (z.B. Dieter Grimm: Methode als Machtfaktor, in: ders., Recht und Staat der bürgerlichen Gesellschaft, 1987, 347ff.; Bernd Rüthers: Anleitung zum fortgesetzten methodischen Blindflug, NJW 1996, 1249-1253) dienen.

Die Anmeldung ist ab sofort über vera_finger@gmx.de möglich, bitte mit Angaben zu Semesterzahl, Interessenschwerpunkten etc. Eine verbindliche Vorbesprechung findet am 17.3.2014 statt; Zeit und Ort werden per Mail bekanntgegeben.

 

Wintersemester 2013/14

10 831 - Der apokryphe Nietzsche

Seminar ( 4 SWS, ergänzende Lehrveranstaltung)

mittwochs von 18 bis 22 Uhr (wöchentlich)

Das Seminar möchte der expliziten und impliziten Rezeption, den Spuren nachgehen, die das Denken von Friedrich Nietzsche in der Rechtsphilosophie und Rechtstheorie, insbesondere auch im Bereich der Strafrechtstheorie, hinterlassen hat. Dabei soll auch die stille oder laute Abwehr von Nietzsche - Nietzsche als Argument - thematisiert werden.

Als Einstieg wird die Lektüre eines Aufsatzes von Jochen Bung empfohlen: "Nietzsche über Strafe" (ZStW 119/2007, 120-136). Vertiefende Lektüreansätze bietet der Sammelband "Nietzsche und das Recht" (hrsg. v. Kurt Seelmann), ARSP-Beihefte, Bd. 77, 2001.

 

10 603 - Rechts- und Staatsphilosophie des 19. und 20. Jahrhunderts

Vorlesung im Schwerpunktbereich 1: Zeitgeschichte des Rechts  - obligatorischer Teil (2 SWS / 2 SP)

mittwochs von 10 bis 12 Uhr (wöchentlich), Raum UL 6, 2002

Die Vorlesung hat die Rechtsphilosophie und Rechtstheorie des 20. Jahrhunderts zum Schwerpunkt. Es wird versucht, in personalisierter Form (von Max Weber bis Robert Alexy) das Denken deutschsprachiger Juristen über das Recht, seine Funktion und seine Bedeutung abzubilden.

Materialien zur Nachbereitung: 16.10.2013  23.10.2013  30.10.2013  06.11.2013  13.11.2013  20.11.2013  27.11.2013  04.12.2013  11.12.2013  18.12.2013  8.1.2014  15.1.2014 neu  22.1.2014  29.1.2014

Prüfung:
Europäisches Recht und Rechtsvergleich: mündliche Prüfung

 

SOMMERSEMESTER 2013

10609 - Der Privatrechtsdiskurs und die Moderne

Seminar (4 SWS)

mittwochs von 18 bis 22 Uhr (wöchentlich)

Marietta Auer, Rechtsphilosophin und Lehrerin des Privatrechts, hat 2012 ein Werk („Der privatrechtliche Diskurs der Moderne“) verfasst, das sie selbst so beschreibt: „Die Entstehung des modernen Privatrechts ist nur vor dem ideengeschichtlichen Hintergrund der Wende zur Neuzeit zu verstehen. Was aber bedeutet dies genau? Was genau ist es, das die Modernität der Neuzeit und des für sie typischen Privatrechtsdiskurses auszeichnet? Innerhalb des vielschichtigen, historisch, soziologisch und und philosophisch geführten Diskurses über den Modernebegriff lassen sich drei Bedeutungsschichten identifizieren, die sich zu einem dreiteiligen Modell des Privatrechtsdenkens der Moderne integrieren lassen. […] Ein dreiteiliges Bild der Moderne im Recht erlaubt eine neue und differenzierte Antwort auf die Frage, wie sich die Ambivalenz der Moderne in den wohlbekannten Aporien privatrechtlicher Diskurszusammenhänge widerspiegelt.“

Im Seminar wird, nach kritischer Rezeption der vorgetragenen Reflexionen, die Belastbarkeit der „Antwort“ Auers zu diskutieren sein. Weiterführende Literatur findet sich in Arbeiten z.B. von Franz Wieacker („Das Sozialmodell der klassischen Privatrechtsgesetzbücher und die Entwicklung der modernen Gesellschaft“, 1952) und Ernst A. Kramer („Die 'Krise' des liberalen Vertragsdenkens – eine Standortbestimmung“, 1974).

 

WINTERSEMESTER 2012/13

10 839 - Die Figur des Richters

Vorlesung (2 SWS)

mittwochs von 12 bis 14 Uhr (wöchentlich), Raum BE 1, 326

Herkömmlich wird der Sitz des Rechts in Verfassung, Gesetzen und Verordnungen vermutet und gesucht. Dabei wird leicht übersehen, dass es sich bei diesen Orten lediglich um Druckerschwärze auf Papier handelt. Lebendig wird das Recht nur im Kopf und im Mund des Richters. Im Rechtsstaat ist er die zentrale Figur, gleichgültig ob er am kleinen Amtsgericht oder bei dem schon mitregierenden Bundesverfassungsgericht tätig ist. Denn er entscheidet verbindlich, was jene Druckerschwärze bedeutet und wie sie die Bürger zu verstehen haben. Das war nicht immer so und ist nicht überall so. Die Vorlesung schildert die institutionelle und rechtliche Verfasstheit des deutschen Richters, Instanzen und Gerichtsbarkeiten, aber auch Orte, an denen sich Jusitz ereignet und Bilder, die sich die "Rechtsunterworfenen" in Gegenwart und Vergangenheit gemacht haben.

Die Vorlesung findet als Teil des Programms Vielfalt der Wissensformen statt.

 

10 823 - Menschlicher Körper und Recht

Seminar (4 SWS)

mittwochs von 18 bis 22 Uhr (wöchentlich)

Ich veranstalte gemeinsam mit Lars S. Otto ein Forschungsseminar zum Thema „Körper und Recht“. Der menschliche Körper ist Gegenstand sozialer, also auch rechtlicher, Zuschreibung. Fragen nach dem Menschsein können daher als Fragen nach den Vorstellungen vom Körper im Recht reformuliert werden. Das Seminar möchte über dieses „Prisma“ einen Blick z.B. auf die „Natur“ des Körpers (psychophysische Frage) werfen, auf die soziale Konstruktion von Körpern (Gender Studies, Critical Race Theory) oder deren „Disziplinierung“ (Michel Foucault), aber auch auf Rechtsprobleme zu Beginn und am Ende des Lebens, staatliche Einwirkungen auf den Körper (körperliche Unversehrtheit, Strafvollzug) oder Transplantation und Klonen. Mit diesen oder ähnlichen Fragen werden sich die Interessierten kritisch (insb. auch inter- /transdisziplinär) befassen; jenseits üblicher Methoden können etwa der nationale, europarechtliche und internationale Rechtskontext oder andere Formen des Rechtsvergleichs von Interesse sein, rechtssoziologische oder rechtsethnologische Bewertungen, feministische Theorien usw.

Weitere Informationen und Themenvorschläge

 

Sommersemester 2012

10 005 - Juristische Methodenlehre

Die Vorlesung ist von Herrn Prof. Dr. Christian Kirchner übernommen worden.

Vorlesung / "Grundlagen des Rechts" (2 SWS, 2 SP)

mittwochs von 12 bis 14 Uhr (wöchentlich), Raum UL 6, 1115

Teilmodulabschlussklausur (2h) (PO 2008)

Vorlesungsablauf (Stand: 11.4.12)

Materialien: 11.4. 18.4. 25.4.

Lehrstücke: 11.4. 18.4. 25.4.

 

10 610 - Staatsanwaltschaft und Staatsanwälte. Geschichte der Institution und ihrer Akteure

Seminar im Schwerpunkt 1: Zeitgeschichte des Rechts (wahlobligatorischer Teil / 4 SWS, 3 SP)

mittwochs von 18 bis 22 Uhr (wöchentlich), anschließende Studienarbeit

Die Staatsanwaltschaft übernimmt im Strafverfahren die Anklage und ist damit essentiell Beteiligte des Strafprozesses. Der Forschungsstand zur Geschichte und Gegenwart ist spärlich. Über die Staatsanwaltschaft weiß die Rechtswissenschaft wenig. Das Seminar wird sich diesem Sachverhalt mit Fragen zur Institution und ihren Akteuren widmen. Unter welchen Bedingungen wurde die deutsche Staatsanwaltschaft als Behörde eingerichtet? Woraus bezog sie ihre Legitimation? Was ändert sich unter wechselnden politischen Vorzeichen? Welches Selbstbild führen die Staatsanwälte mit sich? Wie reagierte das Rechtssystem auf die neuen Mitspieler? Sowohl biographisches Material (Hermann Julius von Kirchmann bis Fritz Bauer) als auch Quellen zum prinzipiellen Verhältnis von Strafprozess und Staatlichkeit sind auszuwerten.

"Friedrich Dürrenmatt: Die Panne. Recht als Farce?" - Essay von Sophia Gluth

 

Wintersemester 2011/12

10 837 - Das Recht und die Medien

Seminar (4 SWS, ergänzende Lehrveranstaltung)

mittwochs von 18 bis 22 Uhr (wöchentlich)

Das Verhältnis zwischen Recht und Medien (Film, Funk, Presse, Literatur, Malerei) ist komplex, vielschichtig, fruchtbar und (manchmal) spannungsreich. Was es bedeutet, wenn der Rechtssatz von Stein auf Papyrus, von dort auf Pergament und schließlich auf Papierdruck wandert, gehört ebenso hierher wie die Frage, ob im Gerichtssaal gefilmt werden darf und ob man die Gerichtsreporter zertifizieren sollte. Aber auch die Frage, wie die Juristen im Film und im Buch erscheinen, ist Gegenstand des Seminartitels; ebenso die umstrittene Frage, ob die jüngsten Anstrengungen zu einer Medientheorie des Rechts erfolgreich sein werden als auch die Frage nach elektronischen Entscheidungsprogrammen und danach, ob die Justiz einen Pressesprecher braucht. Wer beeinflusst in diesem Verhältnis den anderen Partner (mehr?) und handelt es sich überhaupt um Partner oder um Gegner? Diesen Fragen wird die als Seminar gehaltene Veranstaltung im Wintersemester 2011/12 nachgehen.

 

Sommersemester 2011

10 005 - Methodenlehre

Vorlesung / "Grundlagen des Rechts" (2 SWS, 2 SP / 4 SP)

mittwochs von 14 bis 16 Uhr (wöchentlich), Raum UL9, 2116

Prüfung: Teilmodulabschlussklausur (2h) (PO 2008) / Abschlussklausur (2h) (PO 2003)

Gliederung: Stand 01.06.2011
Materialien: 13.04.2011 20.04.2011 04.05./11.05.2011 11.05.2011 18.05.2011 25.05.2011 01.06./08.06.2011 08.06/15.06.2011 22.06.2011 06.07.2011
Schemata: 13.04.2011 20.04.2011 22.06.2011a 22.06.2011b 29.06.2011a 29.06.2011b 29.06.2011c 29.06.2011d 29.06.2011e 06.07.2011
Extras: Recht und Rhetorik im Radio Rezension Juristische Rhetorik


10 007 - Wahrheit und Recht

Seminar (4 SWS, 3 SP) im Schwerpunkt 1: Zeitgeschichte des Rechts (wahlobligatorischer Teil),

mittwochs von 18 bis 22 Uhr (wöchentlich), anschließende Studienarbeit

"Wahrheit" erscheint im Recht in vielerlei Gestalt. Für den Richter wird gefragt, ob und wie sein Urteil wahr sein kann und was die spätere Entdeckung einer anderen Wahrheit bedeutet. Desgleichen wie die freie richterliche Beweiswürdigung zur Wahrheit führt und wie sich die Wahrscheinlichkeit dazu verhält. Aber auch ob Gesetze und andere Normen wahr sein können wird erörtet sowie die Wahrheit von Rechtsansichten und "Theorien". Das Seminar wird diesen Wahrheiten und ihrer Beweisbarkeit in historischer und theoretischer Perspektive nachgehen.

 

Wintersemester 2010/11

10 809 -  Mythos "Leviathan I" zusammen mit Kurt Graulich

Seminar (4 SWS, ergänzende Lehrveranstaltung),

mittwochs von 18 bis 22 Uhr (wöchentlich)

Ausgehend von den biblischen Erzählungen zur mythischen Figur "Leviathan" soll das historische Schicksal dieses Großsymbols der abendländischen Machtspekulation untersucht werden. Das Gewicht soll dabei auf der säkularen, bekanntlich mit Hobbes einsetzenden, bislang nicht abgeschlossenen Rezeption und damit auf staatstheoretischer und staatsphilosophischer Literatur liegen - aber auch die Strahlkraft in Kunstgeschichte, Literatur und Musik soll dabei nicht übersehen werden. Für das Sommersemester 2011 ist ein zweiter Teil des Seminars geplant, der dann als wahlobligatorische Veranstaltung (mit der Möglichkeit, Studienarbeiten anzufertigen) des Schwerpunktbereiches 1 zählen soll.


Sommersemester 2010

10 510 - Juristische Rhetorik
Vorlesung (1 SWS, ergänzende Lehrveranstaltung),
dienstags von 14 bis 15 Uhr (wöchentlich) in Raum BE 1, 326

Die Vorlesung ist der Versuch in zwölf Stunden und in Vortragsform einen Überblick über die Entwicklungsgeschichte der juristischen Rhetorik von Aristoteles bis heute zu geben und ihre gegenwärtige Bedeutung für die juristische Argumentationslehre zu bestimmen.

Materialien:

 

10 610 - Strafrecht und bürgerliche Sittenordnung
Seminar (4 SWS) im Schwerpunkt 1: Zeitgeschichte des Rechts (wahlobligatorischer Teil),
dienstags von 18 bis 22 Uhr (wöchentlich), Raum UL 9, 210; anschließende Studienarbeit

Anhand des Buches von Kurt Hiller, Das Recht über sich selbst, soll das Seminar die Schicksale und Wandlungen der »Sittlichkeitsdelikte« im engsten Sinne (Inzest, Homophilie, Bestialität, Ehebruch etc.) als Rechts- und Sittengeschichte des 20. Jahrhunderts studieren.

Es findet eine Vorbesprechung am Montag, den 8. Februar 2010 von 12 bis 14 Uhr in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Jägerstraße 22/23, Konferenzraum 3, 1. OG, statt.

"Der rechtsfreie Raum als Begründung für den straflosen Schwangerschaftsabbruch" - Vortrag von Julius R. Everling

"Tötung auf Verlangen - Ein Plädoyer für die aktive Sterbehilfe" - Vortrag von Claudia Füsers

"Von der sittenbildenden Kraft des Strafrechts" - Vortrag von Vera Finger //  "Of the moral-genic power of penal law"

 

Wintersemester 2009/2010

10 605 - Rassismus - historische Grundlagen, rechtliche und kulturelle Entwicklung
Seminar (4 SWS) im Schwerpunkt 1: Zeitgeschichte des Rechts (wahlobligatorischer Teil),
dienstags von 18 bis 22 Uhr (wöchentlich), Raum BE 1, 326, anschließende Studienarbeit

Die Geschichte des Rassismus beginnt im 19. Jahrhundert. Es handelt sich um eine europäische Erscheinung, deren Wurzeln viel weiter zurückreichen. Diese Geschichte wird erarbeitet und ihre sozialen, religiösen und juristischen Folgen im 20. Jahrhundert erörtert und bewertet.

Erwartet wird eine stetige intensive Mitarbeit, die sich in Analysen, Rezensionen und Kurzvorträgen verwirklicht.

Es findet eine Vorbesprechung (Aufnahmegespräch) statt, und zwar am Montag, den 13. Juli 2009 in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften im Raum 226 in der Zeit von 14 bis 16 Uhr.

"Über Projektionen und Zerrbilder - Afrika und der europäische Rassismus" - Vortrag von David Wolfmeyer

 

Sommersemester 2009

10 611 - Die Stunde Null. Zustände und Rechtszustände in Deutschland 1945–1949
Seminar (4 SWS) im Schwerpunkt 1: Zeitgeschichte des Rechts (wahlobligatorischer Teil),
mittwochs von 18 bis 22 Uhr (wöchentlich), Raum BE 1, 229, anschließende Studienarbeit

Das Seminar geht der Frage nach, in welchem Umfang man für die Zeit nach der deutschen Niederlage von einem Neubeginn, von Kontinuität oder von modifizierter Fortsetzung des Alten sprechen kann. Soweit die Rechtszustände betroffen sind, können diesbezüglich Studienarbeiten geschrieben werden.